München, den 06. Januar (autaro) Kia glaubt offensichtlich an die Qualität seiner Produkte. Seit 2006 bereits garantieren die Koreaner ganze sieben Jahre die Funktionstüchtigkeit ihres Kompaktmodells Cee’d. Und seit dem ersten Januar 2010 gilt diese Garantie nun auch für die übrigen Modelle aus dem Hause Kia. Ausgenommen hiervon sind freilich die besonders stark frequentierten Taxen.
Dabei gilt die Garantie in den ersten drei Jahren ohne Einschränkungen hinsichtlich der Laufleistung, danach gilt eine Begrenzung von 150.000 Kilometern. Außerdem gewährt Kia, allerdings mit unterschieden von Modell zu Modell auch noch eine sieben- bis zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung sowie eine fünfjährige Garantie für den Lack des Fahrzeuges. Dabei gibt es aber auch Beschränkungen. Für Infotainment-Geräte wird grundsätzlich drei Jahre garantiert, für Zubehör- oder Ersatzteile sowie für die Batterie nur zwei Jahre. Die sogenannten Verschleißteile wie Bremsklötze, Kupplungsbeläge oder Reifen sind komplett ausgenommen. Grundsätzlich ist die Voraussetzung für den Bestand der Garantie eine regelmäßige Wartung. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug verkauft und die die Garantie damit von einem neuen Halter mit übernommen wird. (autaro)