Ratgeber
Tipps zum Kfz-Verkauf
Tipps zum Kfz-Verkauf

Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, sollte auf einige Punkte achten, damit der Verkauf sicher abgewickelt werden kann. Die aktuelle Schwacke-Liste, oder eine der vielen weiteren Publikationen zur Fahrzeugbewertung, die auch im Internet zugänglich sind, bieten eine gute Orientierungsmöglichkeit zur Festlegung des Verkaufspreises. Der Verkäufer sollte sich unbedingt vergewissern, dass der interessierte Käufer eine Fahrerlaubnis hat, bevor er diesem sein Auto für eine Probefahrt überlässt. Es ist außerdem ratsam, sich von unbekannten Personen vor Beginn der Probefahrt den Personalausweis zeigen zu lassen und sich die Personalausweisnummer zu notieren.

Zahlungsabwicklung

Werden sich Verkäufer und Käufer einig, so muss erst der komplette Kaufpreis bezahlt worden sein, bevor der Fahrzeugbrief übergeben wird. Besonders bei Bezahlung durch Scheck oder Überweisung ist es wichtig, dass der Verkäufer erst den kompletten Zahlungseingang abwartet, bevor er die Fahrzeugpapiere an den Käufer aushändigt.

Nach dem Verkauf muss der Verkäufer die örtliche Kfz-Zulassungsstelle und seine Kfz-Versicherung über den Verkauf informieren. Erst nachdem die Zulassungsstelle informiert wurde, endet die Kfz-Steuerpflicht. Käufer und Verkäufer sollten sich auf einen genauen Termin einigen, bis zu dem das Fahrzeug spätestens umgemeldet sein muss.

Kündigung der Versicherung

Der Versicherungsvertrag des Verkäufers endet nicht automatisch mit dem Verkauf. Den laufenden Versicherungsvertrag kann nur der Käufer oder dessen Versicherung kündigen, der Verkäufer selbst kann dies nicht. Der Käufer übernimmt mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens auch die zugehörige Kfz-Versicherung mit allen Rechten und Pflichten des Verkäufers. Diesen Versicherungsvertrag kann der Käufer weiter laufen lassen, oder aber er kann ihn innerhalb eines Monats kündigen, um eine neue Versicherung abzuschließen. Informiert der Verkäufer seinen Versicherer nicht rechtzeitig über den Verkauf, besteht das Risiko, dass er für die volle Jahresprämie haftbar gemacht wird. Vom Käufer kann er in diesem Fall aber ab dem Zeitpunkt des Verkaufs die Prämie anteilig einfordern. Einfacher macht es sich der Verkäufer allerdings, indem er den Wagen abmeldet, und den Käufer bittet ein Kurzzeitkennzeichen zur Kfz-Übergabe mitzubringen.

Übergabedatum

Im Kaufvertrag sollten weiterhin die genaue Uhrzeit und der Tag der Übergabe vermerkt sein, um gegen ungerechtfertigte Forderungen oder Bußgelder geschützt zu sein.