Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Für jedes angemeldete Kraftfahrzeug muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die anderen Verkehrsteilnehmern durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen können. Dazu gehören Schadensersatzansprüche die durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer des versicherten Fahrzeugs die Schuld trägt, aber auch solche für die der Fahrer ohne sein Verschulden einzustehen hat.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für folgende Schäden auf:
Außerdem tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden ein, die sich ohne Verschulden des Fahrers aus der Betriebsgefahr ergeben.
In der Regel ist der Fahrer des Kraftfahrzeugs, das den Schaden verursacht hat, schadensersatzpflichtig. Da aber nicht jeder Führerscheinbesitzer der Versicherungspflicht unterliegt, gibt es im Straßenverkehrsgesetz eine Anordnung, die auch den Halter des Fahrzeugs, unabhängig von seinem Verschulden, haftbar macht (§ 7 Straßenverkehrsgesetz).
Da der Kfz-Halter zur Versicherung seines Autos verpflichtet ist, gilt bei der Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, der Versicherer muss einen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen. Nur unter besonderen Bedingungen ist es möglich, dass ein Versicherungsunternehmen den Abschluss eines Vertrages verweigert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt eine Regulierungsvollmacht und kann dadurch Schäden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers ausgleichen. Der Geschädigte kann direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche stellen, und muss seine Ansprüche nicht erst gegen den Fahrer oder Fahrzeughalter geltend machen.
Die Versicherungsbeiträge unterscheiden sich bei den verschiedenen Versicherern zum Teil erheblich. Die Festsetzung der Höhe der Versicherungsprämien hängt von verschiedenen Merkmalen ab. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Versicherungsprämie kann sich reduzieren, wenn ein Fahrzeug lange ohne Schaden im Verkehr ist. Dann wird auf den Beitrag ein "Schadenfreiheitsrabatt" angerechnet, der die Versicherungsprämie in Deutschland um bis zu 75% senken kann. Der Rabatt ist abhängig davon, wie lange ein Versicherungsvertrag schon schadenfrei läuft. Umgekehrt erhöht sich der Beitrag wenn besonders häufig Schäden gemeldet werden. In diesem Fall kann ein Zuschlag von bis zu 260% der Normalprämie berechnet werden.
Die Deckungssumme ist die maximale Entschädigungsleistung, die von einer Kfz-Versicherung gezahlt wird. Bis zur Höhe der Deckungssumme ist die Kfz-Versicherung den Geschädigten gegenüber zur Haftung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln hat der Versicherer jedoch Regressanspruch gegenüber dem Versicherten. Dieser beläuft sich pro Verstoß auf 5.000 Euro. Falls mehrere Verstöße zusammen kommen, sind also auch höhere Regresszahlungen möglich.
Für andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Radfahrer oder Fußgänger, stellt die Privathaftpflicht-Versicherung
das Pendant zur Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Es handelt sich aber im Vergleich zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung.
Wenn Sie also fahrlässig einen Schaden im Straßenverkehr verursachen ohne am Steuer eines Kraftfahrzeugs
zu sitzen, dann deckt die Private Haftpflichtversicherung dies ab. Hier finden Sie mehr Informationen zur Privaten Haftpflichtversicherung.
Da praktisch jeder Mensch regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt ohne Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu sein, ist es
ausgesprochen sinnvoll eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Ein unachtsamer Schritt auf die Straße kann schon
einige tausend Euro Schaden zur Folge haben.