Die Insassen-Unfallversicherung versichert alle Insassen, sowie auch den Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Die Insassen-Unfallversicherung tritt unabhängig vom Verschulden des Fahrers ein. Das bedeutet, dass auch der Fahrer, der den Unfall verschuldet hat, und von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung keine Leistungen erhält, bei der Insassen-Unfallversicherung Ansprüche geltend machen kann.
Außerdem tritt die Insassen-Unfallversicherung auch dann ein, wenn der Unfall durch jemanden verursacht wurde, der weder versichert ist, noch den Schaden selbst bezahlen kann (z. Bsp. Tiere oder Kinder). Nützlich kann die Insassen-Unfallversicherung auch im Ausland werden, da sie eine Zusatzleistung zu den im Ausland oft niedrigen Zahlungen der Kfz-Haftpflichtversicherer bietet. Wenn der Unfall durch einen Fahrradfahrer oder Fußgänger verursacht wurde, und dieser weder eine Haftpflichtversicherung hat, noch den Schaden selbst bezahlen kann, kommt auch hier die Insassen-Unfallversicherung für den Schaden auf.
Versichert sind alle Unfälle in Europa, unabhängig vom Verschulden, die sich während der Fahrt, beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- und Entladen ereignen.
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach zwei verschiedenen Systemen abgeschlossen werden: Das Platzsystem bedeutet, dass nur bestimmte Plätze versichert sind, beim Pauschalsystem werden sämtliche Plätze des Fahrzeugs versichert. Zusätzlich können Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld in die Versicherungsleistungen mit aufgenommen werden.
Die Versicherungsleistung umfasst beim Tod eines Insassen, vom Unfalltag an die Auszahlung der Versicherungssumme innerhalb eines Jahres. Bei Kindern unter 14 Jahren beläuft sich die Höchstsumme auf 5.000 Euro.
Bei Invalidität eines Insassen wird je nach Schwere der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt. Insassen, die am Unfalltag 65 Jahre oder älter sind, bekommen eine Rente.
Allerdings überschneidet sich die Deckung der Insassen-Unfallversicherung mit vielen anderen Versicherungen, wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Krankenversicherung und der gesetzlichen Renten-/Unfall- und Risikolebensversicherung. Der zusätzliche Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung ist also nicht unbedingt nötig.
Überschneidungen der Leistungen einer Insassen- Unfallversicherung mit anderen Versicherungen:
Sinnvoller ist es also, wenn der Fahrer und jeder Insasse eines Fahrzeugs eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Diese Versicherungen gelten auch für den Kfz-Unfall und zahlen, unabhängig davon ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat, oder nicht. Außerdem werden bei diesen Versicherungen meist sehr viel höhere Leistungen vereinbart als bei einer Insassen-Unfallversicherung.