Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann aus einem Verkehrsunfall schnell ein großer Rechtsstreit werden. In diesem Fall übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, die Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Zeugengelder und die Kosten des Prozessgegners, falls der Versicherte für diese aufkommen muss. Der Versicherte profitiert von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung als Fahrer, Insasse, Halter und Eigentümer des versicherten Fahrzeugs, sowie auch als Fußgänger.
Üblicherweise gilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung in Europa und in den Mittelmeerländern. Sie bietet sich vor allem für Autofahrer an, die ohne Auto-Schutzbrief und ohne Vollkasko oft im Ausland unterwegs sind. Hier kann es durch einen Autounfall schnell zu Unannehmlichkeiten kommen, wenn Sprachschwierigkeiten und unterschiedliche Rechtslagen eine außergerichtliche Einigung erschweren.
Hilfe bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen, sowie bei Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. Bei Halte- oder Parkverstößen und bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen Dritter springt die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht ein.
Je nach Versicherungsunternehmen variieren die Vertragsbedingungen.
Besonders zu beachten ist der Unterschied zwischen alten und neuen Vertragsbedingungen. Die alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 75) überlassen dem Anwalt des Kunden das Recht, die Erfolgsaussichten im Falle eines Rechtsstreits zu beurteilen. Bewertet der Anwalt des Kunden diese positiv, muss die Versicherung die anfallenden Kosten übernehmen.
Die neueren und heute weiter verbreiteten Rechtsschutzbedingungen (ARB 94) überlassen diese Entscheidung einem Gutachter. Falls der Gutachter die Erfolgsaussichten negativ bewertet, muss der Versicherte sowohl die Kosten des Gutachtens wie auch alle übrigen anfallenden Kosten übernehmen. Die Versicherung ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Zu einem Vergleich von alten und neuen Versicherungsleistungen wird vor einem Wechsel dringend geraten. Es sei denn, der Versicherte fährt ein geleastes Auto oder ist häufig in Leihautos unterwegs. Die neuen Rechtsschutzbedingungen (ARB 94) gelten nämlich auch für die Absicherung eines geliehenen Wagens. Außerdem entfällt die dreimonatige Ausschlussfrist bei Streitfällen, die Kauf und Leasing eines Autos betreffen.
Die Beiträge einer Verkehrsrechtsschutzversicherung berechnen sich abhängig vom Risiko und der Deckungssumme. In die Risikoberechnung fließt die Anzahl der versicherten Fahrzeuge mit ein. Als Faustregel gilt, je mehr Fahrzeuge versichert sind, umso höher wird die Versicherungsprämie. Ob die Verkehrsrechtsschutzversicherung in einem bestimmten Fall einspringt, kann sowohl der Versicherte direkt, als auch sein Anwalt beim Versicherungsunternehmen erfragen.
Die Verträge einer Verkehrsrechtsschutzversicherung laufen meist zwischen einem und fünf Jahren. Die Möglichkeit zur Kündigung besteht jeweils drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Einjahres-Verträge werden automatisch verlängert, wenn zur angegebenen Frist keine Kündigung eingereicht wurde.
Außerdem ist eine Kündigung möglich, wenn das Versicherungsunternehmen die Zahlung von Leistungen im Schadensfall ablehnt. In diesem Fall kann die Kündigung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.
Auch nach Beitragserhöhungen besteht die Möglichkeit zur Kündigung. Verträge, die vor dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, können mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden, sobald der Beitrag um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder über 30 Prozent in drei Jahren steigt. Verträge, die nach dem 29.07.1994 abgeschlossen wurden, beinhalten eine einmonatige Kündigungsfrist nach jeder Erhöhung. Für Verträge, die in der Zwischenzeit abgeschlossen wurden, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist bei einer Beitragserhöhung von mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 25 Prozent im Vergleich zur Prämie bei Vertragsabschluss.