Ratgeber
Versicherungsbestätigung

Versicherungsbestätigung ist der korrekte Begriff für die Deckungskarte, früher auch Doppelkarte genannt. Da der Begriff "Versicherungsbestätigung" in der Versicherungsbranche auch andere Bedeutungen trägt, hat sich der Ausdruck "Deckungskarte" mittlerweile durchgesetzt.

Die Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) ist ein Nachweis über die vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt in Deutschland vor, dass jeder, der ein Auto anmelden möchte, nachweisen muss, dass für dieses Auto Versicherungsschutz besteht. Die Versicherungsbestätigung wird benötigt, wenn ein Auto erstmalig zugelassen werden soll, aber auch, wenn es umgeschrieben, nach Stilllegung wieder zugelassen oder mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgestattet werden soll.

Die "Doppelkarte" wurde bis zum 01.01.2003 verwendet. Der Name Doppelkarte stammt daher, dass diese Karte aus zwei Teilen bestand. Ein Teil war für die Zulassungsstelle bestimmt, der andere für die Versicherungsgesellschaft. Mittlerweile erfolgt die Datenübermittlung nur noch elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt.

Im Rahmen der vorläufigen Deckung verfügt der Versicherungsnehmer vom ersten Tag der Zulassung an über Versicherungsschutz. Falls die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird, bei der die Deckungskarte beantragt wurde, steht dem Versicherer, der die Deckungskarte ausgestellt hat, eine Geschäftsgebühr zu. Diese Geschäftsgebühr kann auch für wenige Wochen relativ hoch sein. Es lohnt sich daher, sich genau zu überlegen, bei welcher Versicherungsgesellschaft man die Kfz-Haftpflicht abschließen möchte, bevor man eine Deckungskarte beantragt.

Seit dem 01.03.2008 können in einem vollständig elektronischen Vorgang die Daten für eine An- oder Ummeldung eines Autos zwischen Kraftfahrt-Bundesamt, den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Ein Versicherungsnachweis in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig. Als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung genügt die VB-Nummer, eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination. Da aber noch nicht alle Zulassungsbehörden elektronisch arbeiten, bleibt die Papierform vorerst weiter gültig. Die VB-Nummer wird in die bisher bekannte Deckungskarte eingedruckt. Diese kann dann verwendet werden, wenn die zuständige Zulassungsbehörde noch nicht elektronisch arbeitet. Andernfalls gilt die Deckungskarte aus Papier nur noch als "Merkzettel" für die VB-Nummer.

Die elektronische Datenübermittlung hat viele Vorteile: Die Versicherungsbestätigung ist besser gegen Missbrauch und Fälschung geschützt und es werden Fehler bei der Eingabe der Versicherungsdaten per Hand vermieden. Außerdem werden mehr als 340 Tonnen Papier eingespart.