Ratgeber
Kfz-Anmeldung

Bevor ein Fahrzeug in Deutschland auf die Straße darf, muss es erst angemeldet werden. Mit der Anmeldung ist das Fahrzeug behördlich registriert und zugelassen. Wer ein gebrauchtes oder neues Fahrzeug anmelden möchte, tut dies bei der Zulassungsstelle seines Wohnortes.

Bevor das Auto zugelassen werden kann, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zur Anmeldung eines Gebrauchtwagens wird zusätzlich zu den üblichen Unterlagen auch der Kaufvertrag benötigt.

Bei der Kfz-Zulassungsstelle werden die Daten aus den mitgebrachten Unterlagen übertragen. Von der zuständigen Behörde wird dann bei der Kfz-Zulassung eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Außerdem bekommt der Fahrzeughalter ein so genanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Es besteht aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegen Genehmigungsnachweis. Diese beiden Dokumente werden von der Zulassungsstelle mit einander verbunden. Bei einer erneuten Zulassung des Kfz muss dieses Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorgewiesen werden. Nach Bezahlung der entsprechenden Gebühren bekommt der Fahrzeughalter direkt bei der Zulassungsstelle die Autokennzeichen und die Begutachtungsplakette.

Der Behördenanteil bei der Zulassung beträgt 110,40 Euro, die Bearbeitungsleistung 39,30 Euro. Die Kennzeichen kosten für Pkw Und Lkw jeweils ca. 18 Euro. Soweit die Kombination noch verfügbar ist, kann man sich auch ein Wunschkennzeichen erstellen lassen. Das kostet allerdings noch einmal circa 15 Euro mehr. Es besteht bisher noch keine Pflicht für Euro-Kennzeichen.

Folgende Unterlagen werden für die Kfz-Neuzulassung benötigt:
  • Kfz-Brief
  • Versicherungsbestätigungskarte (seit 01/2008 auch elektronisch / früher Doppelkarte)
  • Personalausweis
  • Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte